Datenschutzerklärung der nora Notruf-App der Bundesländer

Diese Datenschutzerklärung klärt über die Speicherung und Verarbeitung Ihrer in der nora Notruf-App hinterlegten und darüber übertragenen Daten auf.

Informationen zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten beim Besuch der Website nora-notruf.de finden Sie in einer separaten Datenschutzerklärung für die Website.


Durch die folgende Datenschutzerklärung werden Sie informiert, wie Ihre personenbezogenen Daten bei Nutzung der offiziellen Notruf-App der Bundesländer verarbeitet werden und welche Datenschutzrechte Ihnen zustehen. 

Die Datenschutzerklärung erläutert zunächst in einem allgemeinen Teil, wer für die Datenverarbeitung in der App verantwortlich ist, den Anwendungsbereich dieser Datenschutzerklärung (und dessen Ende bei Übergabe eines Notrufs an die Notrufleitstellen) und die Datenverarbeitung durch den technischen Dienstleister. Im Folgenden werden die einzelnen datenverarbeitenden Verfahren der App beschrieben. Zu jedem Verfahren werden wichtige Details wie die Kategorien der zu verarbeitenden Daten, die Rechtsgrundlage und die Löschfristen mitgeteilt. 

Am Schluss dieser Datenschutzerklärung werden Sies über Ihre Rechte als Betroffene/Betroffener informiert und Sie finden eine Auflistung der Kontaktdaten sämtlicher Verantwortlichen sowie einen Hinweis, wo die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Verantwortlichen abgerufen werden können.  

1. Gemeinschaftliche Verantwortlichkeit der zuständigen Stellen in allen Bundesländern für die App; Kontaktdaten für Fragen, Anregungen und Beschwerden

Zusammenfassung: 16 Bundesländer gemeinschaftlich verantwortlich.

Für die Datenverarbeitung durch diese App sind die zuständigen Stellen in allen 16 Bundesländern (im folgenden „Länder“) gemeinschaftlich verantwortlich. Eine Liste der verantwortlichen Stellen finden Sie unter Ziffer 6 dieser Datenschutzerklärung. Die Länder haben in einer Vereinbarung nach Art. 26 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgelegt, dass die interne Verwaltung und Organisation der App durch die eingerichtete Geschäfts- und Koordinierungsstelle erfolgt, welche derzeit im Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium des Innern) eingegliedert ist, und die als direkter Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger und durch die Datenverarbeitung Betroffener dient. Ungeachtet dessen können Sie sich mit Datenschutzanfragen und bei Geltendmachung von Betroffenenrechten an jede verantwortliche Stelle richten (siehe deren Kontaktdaten unter Ziffer 6).

Zusammenfassung: Besondere Kontaktstelle im Land NRW und Link zum Meldeformular.

Kontaktdaten der Geschäfts- und Koordinierungsstelle:

Ministerium des Innern des Landes NRW
Geschäfts- und Koordinierungsstelle Notruf-App-System
Friedrichstr. 62-80
40217 Düsseldorf

E-Mail: poststelle[at]im.nrw.de

Grundsätzlich können Sie Ihre Rechte gegenüber jedem Verantwortlichen geltend machen. Aus organisatorischen Gründen empfehlen wir Ihnen, sich mit sämtlichen Fragen, Anregungen und Beschwerden an diese Adresse zu richten oder das Meldeformular in der App oder auf der Website www.nora-notruf.de zu nutzen. 


Zusammenfassung: Kontaktdaten aller Verantwortlichen unter Ziffer 6.

Die Kontaktdaten der Verantwortlichen sind unter Ziffer 6 aufgeführt. Unter Ziffer 7 wird erläutert, wie Sie die Kontaktdaten der jeweiligen Datenschutzbeauftragten einsehen können.

2. Anwendungsbereich dieser Datenschutzerklärung; Notrufleitstellen als Empfänger von Daten

Zusammenfassung: Datenschutzerklärung betrifft ausschließlich die Datenverarbeitung in der App.

Diese Datenschutzerklärung behandelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Notruf-App. Es wird unter Ziffer 4 noch genauer erläutert, welche Daten hiervon umfasst sind. Sämtliche durch die App erzeugten Daten sind entweder „Stammdaten“ eines Nutzerkontos oder „Notrufdaten“, die bei einem konkret abgesetzten Notruf entstehen. Diese Datenschutzerklärung behandelt die Verarbeitung von Stammdaten bei Erstellung, Verwaltung und Löschung eines Nutzerkontos und die Verarbeitung von Notrufdaten bei der Erstellung und beim Absetzen eines Notrufs.

Zusammenfassung: Sobald eine Leitstelle in den Ländern die Daten erhalten hat, ist die Leitstelle verantwortlich.

In dem Moment, in dem der Notruf getätigt wurde, werden die Notrufdaten durch die App  der jeweils zuständigen polizeilichen oder nicht-polizeilichen Leitstelle übermittelt. Ab dem Moment der Übergabe von Notrufdaten an die Leitstellen sind für die übergebenen Notrufdaten ausschließlich die Träger der Leitstellen verantwortlich. Es kann demnach je nach Bundesland variieren, welche Stelle für die weitere Behandlung der Notrufdaten verantwortlich ist. Je nach Bundesland kann auch die weitere Behandlung der Notrufdaten unterschiedlich ausgestaltet sein. So können etwa unterschiedliche Aufbewahrungsfristen bestehen. Für Informationen über die weitere Behandlung von Notrufdaten durch die Leitstellen wird auf die Datenschutzerklärung der jeweiligen Leitstelle verwiesen. In der App wird jeweils angezeigt, welche Leitstelle den Notruf erhält.

3. Technischer Dienstleister als Empfänger von Daten

Zusammenfassung: Die bevuta IT GmbH und ein Internet-Netzbetreiber verarbeiten Ihre Daten in unserem Auftrag.

Die technische Wartung und das Hosting des Notruf-App-Systems wurden durch die Verantwortlichen dem Dienstleister bevuta IT GmbH, Ettore-Bugatti-Straße 35, 51149 Köln übertragen. Die bevuta IT GmbH wird in diesem Rahmen auf ihren Servern sämtliche in dieser Datenschutzerklärung genannten personenbezogenen Daten verarbeiten.

Zusätzlich überprüft ein Internet-Netzbetreiber den eingehenden Datenverkehr auf etwaige DDoS-Angriffe und unternimmt bei erkannten Angriffen entsprechende Schutzmaßnahmen. Bei Abstürzen der nora-App werden Absturzberichte erstellt, an die bevuta IT GmbH übermittelt und analysiert, um die Stabilität der App verbessern zu können. Die Absturzberichte können dabei auf die Nutzung der nora Notruf-App bezogene Informationen zu Gerätetyp, Betriebssystem, App-Version und Zeitpunkt des Absturzes enthalten. Dies dient ausschließlich dazu, die nora Notruf-App weiterzuentwickeln. 

Zusammenfassung: Die bevuta IT GmbH darf die Daten nicht zu eigenen Zwecken verwenden. 

Es wurde mit der bevuta IT GmbH hierüber ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Dementsprechend ist es der bevuta IT GmbH nicht gestattet, die personenbezogenen Daten für eigene Zwecke zu verwenden. Die personenbezogenen Daten werden vielmehr ausschließlich unter der Weisung und im Auftrag der Bundesländer verarbeitet.

 

4. Datenverarbeitende Verfahren der Notruf App im Einzelnen

4.1. Registrierung („Pflichtangaben“)

Zusammenfassung: Registrierung zur Nutzung erforderlich.

Um die App nutzen zu können, werden Sie nach dem Download und dem erstmaligen Öffnen der App aufgefordert, sich zu registrieren und die dafür erforderlichen Daten (Vorname, Nachname, Mobilnummer, im Folgenden „Registrierungsdaten“) in die Dialoge („Eingabemaske“) einzugeben. Die Angabe Ihrer Registrierungsdaten ist, soweit nicht als „optional/freiwillig“ gekennzeichnet, für den Abschluss des jeweiligen Nutzungsvertrages und für die Nutzung der App erforderlich. Ohne diese kann der Vertrag nicht geschlossen und die App nicht genutzt werden. Bei späterer Änderung der registrierten Mobilnummer in den persönlichen Angaben muss der Registrierungsprozess noch einmal vollständig durchlaufen werden.

Übersicht der Pflichtangaben

Zusammenfassung: Pflichtangaben: Mobilnummer, Name und Angabe zur Rückrufmöglichkeit.

Im Rahmen des Registrierungsverfahrens werden Sie aufgefordert, folgende Pflichtangaben einzutragen:

  • Ihre Mobilnummer
  • eine Rückrufmöglichkeit (Auswahl: ja/nein/keine Angabe)
  • Name (Vor- und Nachname)

Rechtsgrundlage

Zusammenfassung: Die Datenverarbeitung ist erlaubt, weil dies zur Erfüllung des Vertrages und zur Ausübung öffentlicher Gewalt erforderlich ist.

Die Registrierungsdaten werden auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO i.V.m. der jeweiligen landesrechtlichen Spezialnorm verarbeitet. Diese Rechtsgrundlage gestattet die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu Zwecken der Erfüllung eines Vertrages. Der zugrundeliegende Vertrag wird hier zwischen Ihnen und dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, geschlossen, soweit Sie die Nutzungsbedingungen akzeptieren. 

Zudem werden die Daten auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. e) i.V.m. Abs. 3 DSGVO i.V.m. der jeweiligen landesrechtlichen Spezialnorm verarbeitet. Diese Rechtsgrundlage gestattet die Verarbeitung personenbezogener Daten für den Zweck der Ausübung öffentlicher Gewalt. Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, die Entgegennahme der Notrufe sicherzustellen.

Löschung

Zusammenfassung: Bei Löschung des Kontos werden auch alle Daten gelöscht.

Eine Löschung der Registrierungsdaten erfolgt nach Löschung der App.
Die auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO erhobenen Daten (zur Eingehung des Nutzungsvertrags) werden gelöscht, sobald sie für die Erfüllung des Vertrags nicht mehr erforderlich sind, in der Regel dann, wenn Sie die App von Ihrem Mobilgerät löschen. 

Soweit Daten verarbeitet werden, weil dies zur Ausübung der öffentlichen Gewalt erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit e), werden diese gelöscht, sobald sie für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe nicht mehr erforderlich sind.  Die auf Basis einer landesrechtlichen speziellen Rechtsgrundlage erhobenen Daten werden nach Maßgabe der in den jeweiligen Spezialgesetzen festgelegten Speicherfristen gelöscht.

4.2. Erstellung eines Nutzerprofils (freiwillige „Persönliche Angaben“)

Zusammenfassung: Freiwillige „Persönliche Angaben“ sind hilfreich für die Einsatzplanung.

Sie haben die Gelegenheit, Ihr Nutzerprofil durch weitere, freiwillige Angaben zu ergänzen. Die Daten sind für die Einsatzplanung hilfreich. Sie ermöglichen eine bessere und schnellere Organisation der Versorgung im Falle einer Notfallsituation. So kann aufgrund der Informationen eingeschätzt werden, ob beispielsweise eine Notärztin / ein Notarzt benötigt wird oder ob polizeiliche Unterstützung angefordert werden muss. Die persönlichen Angaben werden bis zum Absetzen eines Notrufs nur in der App gespeichert und nur in solchen Notfallszenarien an die Leitstellen mitgesendet, in denen sie von Bedeutung sind. Die Speicherung von personenbezogenen Daten in den persönlichen Angaben ist nur möglich, wenn Sie vorher Ihre Einwilligung für diese Verarbeitung erteilt haben. 

Übersicht über die Stammdaten

Zusammenfassung: Freiwillige Angaben: Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen, Behinderungen, Notfallschlüssel, Haustiere, Infektionskrankheiten, Quarantäne.

Es können die folgenden, vorgegebenen Angaben ausgewählt werden:

  • Alter und Geschlecht (Auswahl: Geburtsdatum; für das Geschlecht: weiblich, männlich, divers, keine Angabe)
  • Vorerkrankungen (Mehrfachauswahl: Starke Allergie (Notfall-Kit nötig); Asthma/COPD; Herzschrittmacher/Defibrillator; Andere; Keine Vorerkrankungen; Keine Angabe.)
  • Behinderungen (Mehrfachauswahl: Hörbehinderung; Sprachbehinderung; Sehbehinderung; Taubblindheit; Körperbehinderung; Kognitive Behinderung; Psychische Behinderung; Keine Behinderung; Keine Angabe.)
  • Sonstiges
    • (Auswahl: Es gibt einen Notfall-Schlüssel.)
    • (Auswahl: Ich habe einen Hund.)
    • (Auswahl: Ich bin in Quarantäne oder habe eine Infektionskrankheit.)

Rechtsgrundlage

Zusammenfassung: Die Datenverarbeitung ist nur erlaubt, wenn Sie eingewilligt haben.

Diese zusätzlichen freiwilligen Angaben erfolgen auf Basis Ihrer Einwilligungserklärung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO i.V.m. den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.

Löschung

Zusammenfassung: Die Einwilligung kann immer widerrufen bzw. die Einstellungen können jederzeit geändert werden.

Die Daten werden gelöscht, wenn Sie die Einwilligungserklärung widerrufen. Sie können die Angaben jederzeit auch selbst aus Ihrem Nutzerkonto in der App entfernen. 

4.3. Erstellung und Absetzen eines Notrufs

Zusammenfassung: Vor Absenden werden 5 Fragen gestellt, die über Schaltflächen beantwortet werden.

Um die Notfallsituation in der Leitstelle richtig erfassen zu können und die entsprechenden Hilfsmaßnahmen möglichst schnell einzuleiten, benötigen die Leitstellenmitarbeiterinnen und Leitstellenmitarbeiter wichtige Informationen von Ihnen. Zu diesem Zweck werden Sie vor der Versendung des Notrufs aufgefordert, einige Fragen zu beantworten.

Insgesamt werden Ihnen maximal fünf Fragen gestellt. Antworten werden jeweils in der App vorgegeben und können von Ihnen ausgewählt werden. Freitexte können hier nicht eingegeben werden. Gegebenenfalls können die Fragen im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand einer dritten (verletzten oder gefährdeten) Person stehen. 

Vor dem Übersenden der Daten werden Ihnen alle zur Übermittlung anstehenden Daten angezeigt und können bearbeitet werden. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie noch die Möglichkeit, das Versenden des Notrufs vollständig abzubrechen.

Verarbeitete personenbezogene Daten

Zusammenfassung: Mit dem Notruf werden die Antworten auf die 5 Fragen und folgende Daten übermittelt: Standortdaten, Registrierungsdaten, Nutzerkontodaten.

Bei Absenden des Notrufs werden die Registrierungsdaten, Stammdaten (soweit einschlägig) und Standortdaten übertragen und verarbeitet. Zudem wird eine Typisierung des Notrufs im Zusammenhang mit den von Ihnen ausgewählten Antworten vorgenommen und ebenfalls erfasst und verarbeitet. Dabei kann es vorkommen, dass durch die Antwortmöglichkeiten personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Gesundheitsdaten) übermittelt werden (Krankheitssymptome, Verletzungen).

Empfänger der Daten

Zusammenfassung: Die örtlich zuständige Leitstelle empfängt die Daten.

Die Daten werden per „Geo-Lokalisation“ (siehe Ziffer 4.4.) an die ermittelte und örtlich zuständige Leitstelle übertragen. Welche dies ist, wird nach Übertragung des Notrufs als erste Nachricht im Chat-Verlauf angezeigt.

Rechtsgrundlage

Zusammenfassung: Die Datenverarbeitung ist erlaubt, weil sie zur Ausübung öffentlicher Gewalt erforderlich ist.

Die Daten werden auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. e) i.V.m. Abs. 3 DSGVO i.V.m. den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Diese Rechtsgrundlage gestattet die Verarbeitung personenbezogener Daten für den Zweck der Ausübung öffentlicher Gewalt. Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, die Entgegennahme der Notrufe sicherzustellen.


Zusammenfassung: Die Übermittlung der freiwilligen Angaben (siehe Ziffer 4.2.) erfolgt nur, wenn Sie eingewilligt haben. Soweit die Angaben Dritte betreffen, die nicht mehr einwilligen können, ist eine Einwilligung auch nicht erforderlich, wenn es um den Schutz von Leib und Leben geht.

Die freiwilligen Registrierungsangaben werden auf Basis Ihrer Einwilligungserklärung verarbeitet (Siehe Ziffer 4.2.).

Die Übertragung von Gesundheitsangaben von Dritten wird auf der Basis von Art. 9 Abs. 2 lit. c) DSGVO i.V.m. den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften vorgenommen. In der Regel ist davon auszugehen, dass wenn Sie Gesundheitsdaten Dritter über die App übermitteln, ein Sachverhalt vorliegt, der sich unter Art. 9 Abs. 2 lit. c) DSGVO subsumieren lässt, also eine Gefahr für Leib oder Leben der/des Dritten besteht und eine Einwilligung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht eingeholt werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten Sie eine Einwilligung der/des Dritten einholen (hierfür gibt es keine technische Funktion in der App – in den Nutzungsbedingungen finden Sie einen entsprechenden Hinweis).  


Zusammenfassung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung bei polizeilichem Notruf: Um Gefahren abzuwenden: Landespolizei-/Datenschutzgesetze, welche die JI-Richtlinie umsetzen. Zur Strafverfolgung: StPO und Teil 3 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Bei einem polizeilichen Notruf, soweit Daten zu Zwecken der Strafverfolgung oder zur damit in Zusammenhang stehenden Gefahrenabwehr verarbeitet werden, bestehen folgende Rechtsgrundlagen: 

Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung durch die Polizei richtet sich im Fall der Gefahrenabwehr nach dem jeweiligen Landespolizeirecht bzw. den Landesdatenschutzgesetzen, welche die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/680 (JI-Richtlinie) umsetzen. Im Rahmen der Strafverfolgung richtet sich die Rechtsgrundlage der Verarbeitung durch die Polizeibehörde nach der Strafprozessordnung und Teil 3 des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Prüfung und Dokumentation der Rechtsgrundlagen nach Landesrecht obliegt jedem einzelnen Land für sich.

Löschung

Zusammenfassung: Die Speicherdauer kann bei der örtlich zuständigen Leitstelle nachgefragt werden.

Der Datensatz über einen Notruf wird auf den Servern nur wenige Tage gespeichert, um sicherzustellen, dass die zuständige Leitstelle den gesamten Datensatz herunterladen und nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen aufbewahren kann. Für Fragen zur Dauer der Aufbewahrung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Leitstelle bzw. das jeweilige Bundesland (die Kontaktdaten finden Sie weiter unten unter Ziffer  6).

4.4. Geo-Lokalisation während eines Notrufs

Zusammenfassung: Standortdaten werden an die Leitstelle übersendet. Ein abweichender Notfallort kann angegeben werden.

Es ist von elementarer Bedeutung, dass bei einem Notfalleinsatz eine Ortung der/des Notrufenden stattfindet. Ohne Übermittlung des Standortes kann keine Hilfe durch Einsatzkräfte bereitgestellt werden. Da es bei Notfällen essenziell auf eine zeitnahe Hilfe durch Einsatzkräfte ankommt, ist die Standortübermittlung der schnellste Weg, um den Aufenthaltsort einer Person zu bestimmen und schnellstmöglich Hilfe zu leisten. Bei Mobilgeräten, die das Android-Betriebssystem nutzen, ist in der aktuellen App-Version die Aktivierung der Google-Standortgenauigkeit in den Einstellungen des Mobilgerätes erforderlich. Nach dem nächsten Update der App wird die Ortung auch ohne Nutzung dieses Dienstes möglich sein. Weicht der Notfall-Ort von dem ermittelten Geräte-Standort ab, können Sie einen abweichenden Notfall-Ort per Klick auf die Karte oder über die Eingabe einer Adresse angeben.

Verarbeitete personenbezogene Daten

Der von Ihrem Mobilgerät ermittelte GNSS-Standort wird in folgenden Stadien ermittelt:

  • Beim Start des Notrufs als Vorschlag,
  • beim Versand des Notrufs als Geräte-Standort,
  • als regelmäßig aktualisierter Live-Standort nach dem Absenden des Notrufs.

Sofern Sie einen abweichenden Notfall-Ort über die Kartennutzung in der App auswählen oder eine Adresse angeben, werden auch diese personenbezogenen Daten verarbeitet.

Empfänger der Daten

Zusammenfassung: Die örtlich zuständige Leitstelle empfängt die Daten.

Der Standort wird im Moment des Versendens des Notrufs und im unmittelbaren Nachgang als Live-Standort nach dem Absenden des Notrufs an die zuständige Leitstelle übertragen. Welche dies ist, wird nach der Übertragung des Notrufs als erste Nachricht im Chat angezeigt. 

Rechtsgrundlage

Zusammenfassung: Die Datenverarbeitung ist erlaubt, weil dies zur Ausübung öffentlicher Gewalt erforderlich ist. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung bei polizeilichem Notruf: Um Gefahren abzuwenden: Landespolizei-/Datenschutzgesetze, welche die JI-Richtlinie umsetzen. Zur Strafverfolgung: StPO und Teil 3 des Bundesdatenschutzgesetzes. 

Die Geo-Lokalisationsdaten werden auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. e) i.V.m. Abs. 3 DSGVO i.V.m. der jeweiligen landesrechtlichen Spezialnorm verarbeitet. Diese Rechtsgrundlage gestattet die Verarbeitung personenbezogener Daten für den Zweck der Ausübung öffentlicher Gewalt. Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, die Entgegennahme der Notrufe sicherzustellen.

Bei einem polizeilichen Notruf, soweit Daten zu Zwecken der Strafverfolgung oder zur damit in Zusammenhang stehenden Gefahrenabwehr verarbeitet werden, bestehen folgende Rechtsgrundlagen: 

Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung durch die Polizei richtet sich im Fall der Gefahrenabwehr nach dem jeweiligen Landespolizeirecht bzw. den Landesdatenschutzgesetzen, welche die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/680 (JI-Richtlinie) umsetzen. Im Rahmen der Strafverfolgung richtet sich die Rechtsgrundlage der Verarbeitung durch die Polizeibehörde nach der Strafprozessordnung und Teil 3 des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Prüfung und Dokumentation der Rechtsgrundlagen nach Landesrecht obliegt jedem einzelnen Land.

Löschung

Zusammenfassung: Speicherdauer der Daten kann bei der örtlich zuständigen Leitstelle nachgefragt werden.

Der Datensatz über einen Notruf wird auf den Servern nur wenige Tage gespeichert, um sicherzustellen, dass die zuständige Leitstelle den gesamten Datensatz herunterladen und nach dem jeweiligen Landesrecht aufbewahren kann. Für Fragen zur Dauer der Aufbewahrung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Leitstelle bzw. das jeweilige Bundesland (die Kontaktdaten finden Sie weiter unten unter Ziffer  6).

4.5. Chat-Funktion

Zusammenfassung: Nach dem Absenden des Notrufs können Nachrichten mit der Leitstelle geschrieben werden (Chat).

Nach dem Übersenden des Notrufs haben Sie die Möglichkeit, über ein Chat-Fenster mit der Leitstelle in Kontakt zu treten. Ebenso kann die Leitstelle per Chat mit Ihnen in Kontakt treten. Die Nutzung des Chats ist jedoch nicht verpflichtend oder zwingend. Bei Nutzung des Chats können über ein Freitextfenster Nachrichten direkt an die Leitstelle gesendet werden. Sie haben so die Möglichkeit, die Notsituation genauer zu beschreiben, um eine schnellere und präzisere Einschätzung zu ermöglichen. 

Gegebenenfalls können durch die Chat-Funktion sensible Gesundheitsdaten von Ihnen selbst oder Dritten (z. B. einer gefährdeten Person, einer/eines Verletzten oder Bewusstlosen) übermittelt und verarbeitet werden. Letzteres ist immer dann der Fall, wenn Sie nicht für sich selbst, sondern für eine andere Person, die in Not geraten ist, Hilfe rufen. 

Verarbeitete personenbezogene Daten

Zusammenfassung: Alle Daten aus dem Chat werden von der Leitstelle verarbeitet.

Die in den Chat-Nachrichten enthaltenen personenbezogenen Daten werden durch die Leitstelle erfasst und verarbeitet. Unter Umständen können in den Nachrichten sensible Gesundheitsdaten von Ihnen enthalten sein, wenn Sie diese dort offenlegen. Unter Umständen kann in den Chat-Nachrichten nach personenbezogenen Daten Dritter (insbesondere Gesundheitsdaten) gefragt werden. Diese können unter anderem Krankheitssymptome, Vorerkrankungen, geistige und/oder körperliche Beeinträchtigungen, Verletzungen, Aussehen oder Kontaktdaten umfassen.

Zusätzlich zu den Chat-Nachrichten von Ihnen und der Leitstelle, wird auch der Status der Chat-Nachricht in der App (gesendet, gelesen, mit Zeitstempel) verarbeitet. 

Rechtsgrundlage

Zusammenfassung: Die Angabe weiterer Gesundheitsinformationen innerhalb des Chats ist freiwillig und erfolgt auf Basis Ihres Einverständnisses.

Die Datenverarbeitung ist erlaubt, weil dies zur Ausübung öffentlicher Gewalt erforderlich ist.

Soweit die Angaben Dritte betreffen, die nicht mehr einwilligen können, ist eine Einwilligung auch nicht erforderlich, wenn es um den Schutz von Leib und Leben geht.

Rechtsgrundlagen polizeilicher Notruf:

  • Um Gefahren abzuwenden: Landespolizei-/Datenschutzgesetz, welche JI-Richtlinie umsetzen.
  • Zur Strafverfolgung: StPO und Teil 3 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Daten, die Sie im Rahmen des Chats angeben, werden auf Basis Ihrer im Rahmen der Registrierung abgegebenen Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO bzw. im Falle von Gesundheitsdaten auf Basis Ihrer im Rahmen der Registrierung abgegebenen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO i.V.m. der jeweiligen landesrechtlichen Spezialnorm verarbeitet.  

Zudem werden die Daten auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. e) i.V.m. Abs. 3 DSGVO i.V.m. der jeweiligen landesrechtlichen Spezialnorm verarbeitet. Diese Rechtsgrundlage gestattet die Verarbeitung personenbezogener Daten für den Zweck der Ausübung öffentlicher Gewalt. Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, die Entgegennahme der Notrufe sicherzustellen. 

Die Übertragung von Gesundheitsangaben von Dritten wird auf der Basis von Art. 9 Abs. 2 lit. c) DSGVO i.V.m. den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften vorgenommen. In der Regel ist davon auszugehen, dass wenn Sie Gesundheitsdaten Dritter über die App übermitteln, ein Sachverhalt vorliegt, der sich unter Art. 9 Abs. 2 lit. c) DSGVO subsumieren lässt, also eine Gefahr für Leib oder Leben der/des Dritten besteht und eine Einwilligung der betroffenen Person aus rechtlichen oder körperlichen Gründen nicht eingeholt werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten Sie eine Einwilligung der/des Dritten einholen (hierfür gibt es keine technische Funktion in der App – in den Nutzungsbedingungen finden Sie einen entsprechenden Hinweis).  

Bei einem polizeilichen Notruf, soweit Daten zu Zwecken der Strafverfolgung oder zur damit in Zusammenhang stehenden Gefahrenabwehr verarbeitet werden, bestehen folgende Rechtsgrundlagen: 

Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung durch die Polizei richtet sich im Fall der Gefahrenabwehr nach dem jeweiligen Landespolizeirecht bzw. den Landesdatenschutzgesetzen, welche die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/680 (JI-Richtlinie) umsetzen. Im Rahmen der Strafverfolgung richtet sich die Rechtsgrundlage der Verarbeitung durch die Polizeibehörde nach der Strafprozessordnung und Teil 3 des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Prüfung und Dokumentation der Rechtsgrundlagen nach Landesrecht obliegt jedem einzelnen Land für sich. 

Löschung

Zusammenfassung: Der Chat-Verlauf wird in der App bis zur Deinstallation auf dem Mobilgerät bzw. auf den Servern des Notruf-App-Systems nur für wenige Tage gespeichert. Die Leitstelle kann die Chat-Verläufe ggf. länger speichern. Dies ergibt sich aus der Datenschutzerklärung der Leitstelle.

Der Datensatz über einen Notruf wird auf den Servern des Notruf-App-Systems nur wenige Tage gespeichert, um sicherzustellen, dass die zuständige Leitstelle den gesamten Datensatz herunterladen und nach dem jeweiligen Landesrecht aufbewahren kann. Zur Sicherstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflichten können die Chat-Inhalte zusammen mit den Notrufen durch die Leitstellen heruntergeladen und gespeichert werden. Für Fragen zur Dauer der Aufbewahrung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Leitstelle bzw. das jeweilige Bundesland (die Kontaktdaten finden Sie weiter unten unter  Ziffer 6). 

4.6. Meldung des Notrufs bei Verstoß gegen Nutzungsbedingungen

Zusammenfassung: Ein Notruf über die App, obwohl kein Notfall vorliegt, stellt einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen dar und kann gem. § 145 StGB strafbar sein. Die Markierung eines Notrufs als Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen übernehmen die Leitstellen. Als Nutzer oder Nutzerin werden Sie über mehrfache Verstöße in der App benachrichtigt. Sie können sich dann an den Support wenden. Fortlaufende Verstöße können zur Sperrung des Nutzerkontos führen.

Sollten Sie einen Notruf über die App absenden, obwohl keine Notfallsituation vorliegt und die Hilfe von Einsatzkräften nicht benötigt wird, liegt ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der App vor. Ein solches Verhalten kann gleichzeitig ein strafbares Verhalten nach § 145 StGB darstellen. Die Einschätzung, ob ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vorliegt und ob gegebenenfalls Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden sollen, obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den jeweiligen Leitstellen.

Wird ein Notruf von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der jeweiligen Leitstelle als Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder als missbräuchlich i.S.d. § 145 StGB eingeordnet, kann das Personal diesen melden bzw. als Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kennzeichnen.

Werden mehrere Notrufe über Ihre App als Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen markiert, werden Sie in der App benachrichtigt und darauf hingewiesen. Sollten Sie keinen Notruf abgesetzt haben oder diesen als gerechtfertigt ansehen, können Sie sich an den Support wenden (über https://www.nora-notruf.de/de-as/fragen/support oder kontakt[at]nora-notruf.de). Bei fortdauernden Notrufen, die als nicht gerechtfertigt markiert werden, und nach mehreren Benachrichtigungen, kann das Nutzerkonto gesperrt werden. 

Verarbeitete personenbezogene Daten

Zusammenfassung: App-ID und Mobilnummer werden gemeldet.

Von der Leitstelle werden die App-ID und die Mobilnummer der betroffenen Nutzerin / des betroffenen Nutzers gemeldet.

Rechtsgrundlage

Die Daten werden auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO verarbeitet. Diese Rechtsgrundlage gestattet die Verarbeitung personenbezogener Daten für den Zweck der Ausübung öffentlicher Gewalt. Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, die Entgegennahme der Notrufe sicherzustellen. Um die Funktionsfähigkeit des gesamten Systems sicherzustellen und unter Umständen eine Verfolgbarkeit von Straftaten zu ermöglichen, ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erforderlich. 

Löschung

Die Daten, die einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen betreffen, werden nach 365 Tagen gelöscht. 

4.7. Push-Benachrichtigungen

Zusammenfassung: Die Notruf-App nutzt Push-Benachrichtigungen der Betriebssystemhersteller (iOS und Android). Push-Benachrichtigungen sind Meldungen, die auf dem Gerätedisplay der Nutzerin / des Nutzers angezeigt werden, ohne dafür die App zu öffnen. Hierdurch werden Sie aktiv über Neuigkeiten informiert.

Wir nutzen die jeweiligen Push-Services der Betriebssystemhersteller (iOS – Apple Push Notification Service; Android – Google Cloud Messaging), um Sie über Vorgänge innerhalb der App, wie etwa das  Vorliegen einer neuen Chat-Nachricht der Leitstelle, zu informieren. Während der Ersteinrichtung der App werden Sie gefragt, ob Sie in die Zusendung von Mitteilungen einwilligen. Sie können frei entscheiden, ob Sie Push-Benachrichtigungen erhalten wollen. Im Fall Ihrer Erlaubnis wird ein Device-Token bei iOS bzw. eine Registration-ID bei Android zugeteilt. Zweck der Verarbeitung des Device-Tokens bzw. der Registration-ID ist allein die Erbringung des Push-Service. Es handelt sich in beiden Fällen um eine verschlüsselte Geräte-ID. 

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Push-Benachrichtigungen ist Ihre Einwilligung und somit Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

Sie können Ihre Einwilligung zum Erhalt von Push-Benachrichtigungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Den Widerruf können Sie wie folgt direkt an Ihrem Mobilgerät vornehmen:

Push-Benachrichtigungen im Betriebssystem iOS deaktivieren:

  • Öffnen Sie „Einstellungen“ auf Ihrem Mobilgerät.
  • Suchen Sie dort die „nora Notruf-App“ und klicken Sie auf diese.
  • Wählen Sie den Punkt „Mitteilungen“ aus.
    Hier können Sie unter dem Punkt „Mitteilungen erlauben“ Push-Mitteilungen deaktivieren.

Push-Benachrichtigungen im Betriebssystem Android deaktivieren:

  • Öffnen Sie das „Benachrichtigungs-Center“.
  • Tippen und halten Sie den Finger auf eine Benachrichtigung der „nora Notruf-App“ und tippen Sie dann auf „App-Info“.
  • Entfernen Sie den Haken unter dem Punkt „Benachrichtigungen empfangen“.

Löschung

Der Device-Token bzw. die Registration-ID wird auf den Servern des Notruf-App-Systems gelöscht, wenn Sie die Deregistrierung durchführen.

5. Ihre Rechte

Zusammenfassung: Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung, Erhalt von Daten.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie an uns übergeben haben, in einem gängigen Dateiformat zu erhalten (Recht auf Datenportabilität). 


Zusammenfassung: Zur Ausübung der Rechte können Sie sich an nora-datenschutz[at]im.nrw.de wenden oder das Kontaktformular in der App nutzen.

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine E-Mail an nora-datenschutz[at]im.nrw.de. Sie können ebenfalls das Kontaktformular in der App oder auf der Website www.nora-notruf.de verwenden. Sie können sich auch an die sonstigen, unter Ziffer 1 angegebenen Kontaktmöglichkeiten wenden.

Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

Zusammenfassung: Widerspruchsrecht, wenn Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. e) und f) verarbeitet werden. Zur Ausübung können Sie die angegebene E-Mail-Adresse oder das Kontaktformular verwenden.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e) und f) DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Zur Einlegung eines Widerspruchs können Sie sich formfrei an die angegebene E-Mail-Adresse nora-datenschutz[at]im.nrw.de wenden oder das Kontaktformular in der App oder auf der Website https://www.im.nrw/service/kontakt nutzen.


Zusammenfassung: Zudem gibt es das Beschwerderecht bei Datenaufsichtsbehörde.

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Eine Liste der deutschen und europäischen Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

6. Kontaktdaten der Verantwortlichen

Die Kontaktdaten der verantwortlichen Stellen können Sie hier aufrufen: https://www.nora-notruf.de/de-as/verantwortliche-stellen/

7. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Zusammenfassung: Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Verantwortlichen finden Sie hier: https://www.nora-notruf.de/de-as/datenschutzbeauftragte/

Wenn Sie Fragen oder Anliegen im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit der Notruf-App haben, können Sie sich an die Geschäftsstelle der Notruf-App sowie auch an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der verantwortlichen Stellen in den Bundesländern wenden. In der Regel sind dies die für Inneres zuständigen Ministerien der Länder. Eine vollständige Liste der Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten der Ministerien finden Sie hier: https://www.nora-notruf.de/de-as/datenschutzbeauftragte/

8. Hinweise gem. Art. 26 Abs. 2 DSGVO

Um allen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern, aber insbesondere Menschen mit Behinderungen, den Zugang zu Notrufdiensten zu ermöglichen, haben sich die 16 Bundesländer entschlossen, eine einheitliche Notruf-App bereitzustellen. Zu diesem Zwecke arbeiten alle 16 Verantwortlichen eng zusammen.

Die gemeinschaftliche datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit besteht ausschließlich für die im Rahmen der Nutzung der App generierten und verarbeiteten Notruf-App-System-Daten (siehe Datenverarbeitungsvorgänge unter Ziffer 4). 

Die gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit endet, wenn der Notruf beendet ist. Für alle weiteren Schritte (z. B. Speicherung in der Notrufabfragestelle, Weiterleitung an die zuständige Behörde) ist die jeweils zuständige Stelle im jeweiligen Land verantwortlich. 

Die Verantwortlichen unterstützen sich bei der Wahrnehmung der datenschutzrechtlichen Pflichten gegenseitig. Die erforderlichen Informationen gem. Art. 13 und 14 DSGVO stellen die Verantwortlichen mit dieser Datenschutzerklärung zur Verfügung.