Nutzungsbedingungen nora Notruf-App

Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung der mobilen nora Notruf-App. Vor Installation und Verwendung der App sollten diese Nutzungsbedingungen von jeder natürlichen Person, die die mobile nora Notruf-App herunterlädt, installiert und nutzt (im Folgenden: „Nutzer“) sorgfältig gelesen werden. Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit in der App und unter dem Menüpunkt Einstellungen / Rechtliche Themen / Nutzungsbedingungen abgerufen werden. Die separate Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Die Datenschutzerklärung findet sich ebenfalls in der App unter dem Menüpunkt Einstellungen / Rechtliche Themen. Auch die Datenschutzerklärung sollte aufmerksam gelesen werden.

Die App kann für Apple-Geräte aus dem Apple App Store heruntergeladen werden. Für die Nutzung auf Android-Geräten ist die App im Google Play Store verfügbar. Allgemeine Nutzungsbedingungen von Apple oder Google muss der Nutzer im Rahmen der Nutzung der Stores akzeptieren. Die Nutzungsbedingungen der App-Store-Betreiber gelten jedoch nicht im Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer der nora Notruf-App und dem Anbieter (vgl. § 2 dieser Nutzungsbedingungen).

Für Fragen zu den Nutzungsbedingen können Nutzer das Meldeformular in der App oder auf der Website verwenden oder sich per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse wenden: kontakt[at]nora-notruf.de.

Die App wird kostenlos zur Verfügung gestellt.

Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, einzelne Funktionen der App zu verändern, einzustellen oder zu erweitern.

§ 1 Gegenstand des Nutzungsvertrages/Funktionen der App

  1. Vertragsgegenstand und Ziel dieser App ist es, der Allgemeinheit einen möglichst barrierefreien Zugang zu Notrufdiensten zu gewähren. Insbesondere soll durch die App Menschen mit Einschränkungen, zum Beispiel mit Hör- oder Sprachbehinderungen, ein gleichwertiger Zugang zu Notrufdiensten zur Verfügung gestellt werden.
  2. Im Falle eines Notfalls bietet die App die Möglichkeit, Hilfe von Rettungsdienst, Feuerwehr und/oder Polizei (im Folgenden zusammen auch „Einsatzkräfte“) zu erhalten. Die App soll damit eine technische Alternative zur Nutzung des Sprachnotrufes über die Notrufnummern 112 und 110 darstellen.
  3. Die wesentlichen Funktionen der App werden nachfolgend beschrieben: <
    1. Nach erfolgreicher Registrierung, einschließlich Verifizierung der Mobilfunknummer und ggf. erforderlicher Identifizierung (vgl. § 5 dieser Nutzungsbedingungen), kann der Nutzer in seinem Nutzerkonto verschiedene persönliche Angaben – zum Beispiel zu seinem Gesundheitszustand – auswählen und dort hinterlegen. Diese zusätzlichen Angaben dienen dazu, im Notfall eine zielgerichtete Hilfe der Einsatzkräfte (z. B. durch die Kenntnis ggf. bestehender Vorerkrankungen/Allergien etc.) zu ermöglichen. Bei Absenden eines Notrufs über die App werden diese Informationen an die jeweils zuständige Leitstelle bzw. die Einsatzkräfte weitergeleitet, sofern dies für die Erbringung der Hilfeleistung – je nach Art des von dem Nutzer ausgewählten Notrufgrundes – notwendig ist. Die Angabe dieser zusätzlichen Angaben ist freiwillig und für die Nutzung der App nicht zwingend erforderlich.
    2. Um den Nutzer in einem Notfall zu lokalisieren und diesem möglichst schnell und effektiv Hilfe leisten zu können, wird der Versuch unternommen, den Standort per globalem Navigationssatellitensystem (GNSS), wie zum Beispiel GPS, an die örtlich zuständige Leitstelle zu übertragen. Diese Funktionalität wird durch die Qualität des GNSS-Moduls (z. B. GPS-Moduls) auf dem genutzten Endgerät, das Wetter und die geographischen Gegebenheiten beeinflusst und kann daher durch den Anbieter nicht garantiert werden. Die Ortung des mobilen Endgeräts, von welchem der Notruf abgesetzt wird, ist für die Disponierung der Einsatzkräfte und Einsatzmittel zwingend erforderlich. Der Nutzer ist daher verpflichtet, der Ortung seines mobilen Endgeräts zuzustimmen. Ohne die Erteilung der Zustimmung ist eine Nutzung der App nicht möglich. Der Nutzer hat daher zudem bei jeder Verwendung der App sicherzustellen, dass betriebssystemeigene Funktionen, die eine genaue Ortung des mobilen Endgeräts unterdrücken, ausgeschaltet sind. Andernfalls kann eine genaue Ortung nicht gewährleistet werden. Der ermittelte Standort wird auf einer Karte angezeigt. Sollte nicht der richtige Standort angezeigt werden, kann dieser von dem Nutzer verändert werden. Alternativ ist auch die manuelle Eingabe des Standortes (z. B. einer Adresse) in der App möglich.
    1. Vor Absenden des Notrufs sind von dem Nutzer wenige strukturierte und kurze Fragen zu beantworten, um der Leitstelle die Einordnung des Notrufs und die Auswahl der gebotenen Rettungsmaßnahmen zu ermöglichen.
    2. Bevor der Notruf abgesendet wird, werden die Informationen, die an die jeweils zuständige Leitstelle übermittelt werden, in einer Übersicht angezeigt. Der Nutzer hat bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit die Möglichkeit, die eingegebenen Daten zu ändern oder den Notruf abzubrechen.
    3. Nachdem der Nutzer einen Notruf abgesendet hat, öffnet sich ein Dialogfeld, wodurch die Gelegenheit besteht, mit der für den Notruf jeweils zuständigen Leitstelle Nachrichten auszutauschen. Die örtlich zuständige Leitstelle wird hierzu in der ersten Chat-Nachricht angezeigt.
  1. Die Anwendung wird grundsätzlich nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angeboten und ist nur innerhalb des Bundesgebiets funktionsfähig. Außerhalb der deutschen Grenze erreichen Notrufe nur innerhalb eines Radius von bis zu zwei (2) Kilometern (Grenzradius) die nächstgelegene Leitstelle innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, um Ortungsungenauigkeiten und grenzüberschreitende Zusammenarbeit der zuständigen Notrufabfragestellen abbilden zu können. Auf ausländischem Hoheitsgebiet sind jedoch die ausländischen Einsatzkräfte über die dort jeweils vorgesehenen Notrufnummern zu kontaktieren. Außerhalb des Grenzradius ist es nicht möglich, mit der App einen Notruf abzusetzen.

§ 2 Geschäfts- und Koordinierungsstelle Notruf-App-System beim Land NRW (Anbieter)

  1. Die 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland haben sich entschlossen, gemeinsam die App als offizielle Notrufmöglichkeit einzurichten und allen natürlichen Personen bundesweit zur Verfügung zu stellen. Die Länder sind damit gemeinsamer Herausgeber der App. Sie sind auch datenschutzrechtlich gemeinschaftlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der App verantwortlich.
  2. Vertragspartner des Nutzers der App gemäß diesen Nutzungsbedingungen ist jedoch nur das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes NRW als technischer Anbieter (im Folgenden: „Anbieter“) der App.
  1. Zur besseren Organisation haben sich die Länder entschieden, eine Geschäfts- und Koordinierungsstelle Notruf-App-System (im Folgenden: „GuK“) beim Innenministerium des Landes NRW einzurichten. Die Nutzer können sich bei Fragen, technischen Problemen, Anregungen oder Beschwerden unter nachfolgenden Kontaktdaten an die GUK wenden:

    Das Land Nordrhein-Westfalen
    vertreten durch das
    Ministerium des Innern des Landes NRW
    Geschäfts- und Koordinierungsstelle Notruf-App-System
    Friedrichstr. 62 - 80
    40217 Düsseldorf

    poststelle@im.nrw.de

    Zusätzlich können Nutzer das Meldeformular in der App oder unter https://www.nora-notruf.de/de-as/fragen/support/ verwenden.

§ 3 Vertragsschluss, Nutzung der App und Pflichten des Nutzers

  1. Zur Nutzung der App muss der Nutzer die App nach dem Download aus dem jeweiligen App-Store installieren und im Rahmen der Einrichtung der App die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung akzeptieren. Die Nutzung der App erfordert eine Registrierung gem. § 5 dieser Nutzungsbedingungen.
  2. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Nutzer dieser App beginnt in dem Moment, in dem dieser den Nutzungsbedingungen zustimmt. Der Nutzer hat bei Verwendung der App das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie die vorliegenden Nutzungsbedingungen zu beachten. 
  3. Die App darf ausschließlich von natürlichen Personen verwendet werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mindestens 16 Jahre alt sind und bei Abschluss des App-Vertrages für sich selbst handeln oder durch entsprechend befugte gesetzliche Vertreter. 
  4. Jeder Nutzer ist verpflichtet, seinen personalisierten Zugang vor dem unberechtigten und nicht autorisierten Zugriff Dritter zu schützen. Ein unberechtigter bzw. nicht autorisierter Zugriff liegt nicht vor, sofern ein Dritter unter Umständen, die tatsächlich die Hilfe der Einsatzkräfte erfordern und in denen ein Nutzer selbst nicht zum Absetzen eines Notrufes in der Lage ist, für diesen einen Notruf absetzt.
  5. Im Rahmen der Nutzung der App ist der Nutzer insbesondere verpflichtet
    1. bei der Registrierung (vgl. § 5 Abs. 1 dieser Nutzungsbedingungen) wahrheitsgemäße Angaben zu machen, 
    2. sich den Maßnahmen zur Verifizierung bzw. Identifizierung (vgl. § 5 Abs. 2 ff. dieser Nutzungsbedingungen) zu unterziehen, sofern er im Rahmen der Registrierung dazu aufgefordert wird, 
    3. nur dann einen Notruf über die App zu versenden, wenn tatsächlich ein Notfall oder eine gefährliche Situation vorliegt und Hilfe der Einsatzkräfte benötigt wird,
    4. vor dem Absenden eines Notrufs die zu übermittelnden Daten auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
  6. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Notrufen und die Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln (z. B. durch das Absetzen eines Notrufes über die nora Notruf-App ohne Vorliegen einer Notlage) den Straftatbestand „Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“ gem. § 145 des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllen kann. § 145 Abs. 1 bzw. Abs. 2 StGB lauten: 

(1) Wer absichtlich oder wissentlich

1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder

2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer absichtlich oder wissentlich

1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder

2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 [StGB] oder § 304 [StGB] mit Strafe bedroht ist.“

  1. Bei einem Verstoß gegen § 3 Abs. 5 bzw. § 5 Abs. 5 dieser Nutzungsbedingungen bzw. soweit der Nutzer den Straftatbestand des § 145 StGB erfüllt, ist der Anbieter bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Falle eines Auskunftsersuchens berechtigt, die entsprechenden Informationen an die zuständigen staatlichen Stellen weiterzuleiten. Ein Missbrauch von Notruffunktionen kann zudem Schadensersatzansprüche der beteiligten staatlichen Stellen begründen oder zu einer Sperrung des Nutzerkontos nach § 5 Abs. 5 dieser Nutzungsbedingungen führen.
  2. Die bereitgestellte Chatfunktion ist ein elementarer Bestandteil des Notruf-App-Systems und dient insbesondere dazu, dass die zuständigen Leitstellen unter Schonung der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen präzise und effektiv auf abgesetzte Notrufe reagieren können. Die Chat-Funktion darf aus diesem Grund nicht dazu genutzt werden,
    1. rechtswidrige, beleidigende, bedrohliche, gewaltverherrlichende, rassistische oder unwahre Inhalte und Nachrichten zu versenden; und/oder
    2. Rechte des Anbieters oder Dritter (insbesondere Datenschutzrechte und Rechte am geistigen Eigentum) zu verletzen; und/oder
    3. illegale oder unzulässige Massennachrichten (Kettenbriefe) zu versenden oder weiterzuleiten.
  3. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass Daten von Dritten, die deren Gesundheitszustand betreffen, grundsätzlich nur über die App versendet werden dürfen, wenn der Dritte eingewilligt hat. Eine Funktion, diese Einwilligung separat zu speichern, sieht die App dabei nicht vor. Eine Einwilligung muss immer dann nicht eingeholt werden, wenn eine Gefahr für Leib oder Leben des Dritten droht und dieser aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht einwilligen kann (z. B. Bewusstlosigkeit, schwere Erkrankung etc.). In diesem Fall wird von der mutmaßlichen Einwilligung des Dritten ausgegangen.

§ 4 Mindestvoraussetzungen für die Nutzung der App

Die folgenden technischen Voraussetzungen werden benötigt, um die App nutzen zu können:

  1. Datenverbindung mit dem Internet
  2. Aktuelle Version von iOS bzw. Android
  3. Aktuelle Version der App: Soweit Updates der App zur Verfügung gestellt werden, muss der Nutzer diese installieren, um eine störungsfreie Nutzung der App sicherzustellen.
  4. ggfs. E-Mail-Konto des Nutzers
  5. GNSS-Modul auf dem Endgerät (z. B. GPS-Modul)

§ 5 Registrierung und Sperrung des Kontos bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen

  1. Vor der erstmaligen Nutzung der App ist der Nutzer verpflichtet, sich einmalig zu registrieren. Hierzu ist zunächst die Eingabe seiner Mobilfunknummer sowie eines Bestätigungs-Codes erforderlich, der über die angegebene Mobilfunknummer übermittelt wird („Rufnummern-Verifizierung“). 
  2. Im Rahmen der Registrierung kann zudem eine Bewertung gewisser Merkmale (bzw. Merkmalskombinationen) des Nutzers erfolgen, um zu verhindern, dass sich Risiken für die Funktionsfähigkeit und den störungsfreien Betrieb der App ergeben („Bewertung der Zugangsvoraussetzungen“). Im Rahmen der Bewertung wird angenommen, dass die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen in der Regel nicht vorliegen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass die Registrierung nicht bzw. zumindest nicht ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, die App bestimmungsgemäß zu verwenden (d.h. im Einklang mit diesen Nutzungsbestimmungen). Die Merkmale (bzw. Merkmalskombinationen), die für die Bewertung in Betracht kommen, sind frei konfigurier- bzw. kombinierbar und werden von dem Anbieter und dem technischen Dienstleister des Anbieters – risikobasiert sowie auf Grundlage der Betriebserfahrung der App – festgelegt und regelmäßig überprüft. Weitere Einzelheiten zu den Merkmalen, auf deren Grundlage die Bewertung erfolgt, können Sie der Datenschutzerklärung der App entnehmen. 
  3. Das Ergebnis der Bewertung führt nicht zum Ausschluss des Nutzers von der App (Deregistrierung), sondern beeinflusst lediglich die Auswahl der Optionen, die systemseitig zur Verifizierung bzw. zur Identifizierung des Nutzers zur Verfügung stehen. Diese Maßnahmen dienen ausschließlich der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und des störungsfreien Betriebs der App. Als Maßnahme ist derzeit eine Identifizierung des Nutzers bei einem externen Identifizierungsdienstleister vorgesehen. 
  4. Ist eine Identifizierung des sich neu registrierenden Nutzers erforderlich, wird der Nutzer nach Eingabe und Verifizierung der angegebenen Mobilfunknummer unmittelbar zu dem Identifizierungsverfahren „POSTIDENT“ der Deutschen Post AG (externer Dienstleister) weitergeleitet. Zur Durchführung der Identifizierung kann der Nutzer zwischen verschiedenen Identifizierungsverfahren (AutoID, Postfiliale, Online-Ausweisfunktion (eID) sowie Videochat) wählen. Je nach Auswahl des Verfahrens sind verschiedene weitere Schritte zu durchlaufen, welche im Einzelnen unter https://www.deutschepost.de/de/p/postident.html
    beschrieben sind. Nach erfolgreichem Abschluss des Identifizierungsprozesses muss der Nutzer seinen Namen (Vor- und Nachnamen) angeben, um die Registrierung erfolgreich abzuschließen und die App uneingeschränkt nutzen zu können. 
  5. Im Rahmen der Registrierung (einschl. der Verifizierung und Identifizierung) hat der Nutzer wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Verstößt der Nutzer wiederholt gegen diese Verpflichtung oder gegen die nachfolgenden Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen (s. Abs. 5 ff.), ist der Anbieter berechtigt, den Nutzer von der Verwendung der App auszuschließen. Dies erfolgt entweder durch eine Sperrung (siehe Absatz 5 ff.) oder durch eine Deregistrierung (siehe § 10) des Nutzers. 
  6. Der Anbieter hat vorliegend ein Interesse daran, den Nutzern einen störungsfreien und hochverfügbaren Zugang zu Notrufdiensten zur Verfügung zu stellen. Um eine missbräuchliche Verwendung der nora Notruf-App und damit einhergehende Einschränkungen der Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des Notruf-App-Systems zu verhindern, behält sich der Anbieter vor, einen Nutzer-Account zu sperren, wenn begründete Hinweise darauf bestehen, dass
    1. der Nutzer-Account unautorisiert verwendet wurde und/oder
    2. es unternommen oder versucht wird, von dem Nutzer-Account aus einen nicht autorisierten Zugang zu der App oder den dahinterliegenden Systemen der Server (Backend), etwa durch Nutzung eigener Software, zu erlangen („Hacking“) und/oder
    3. ein erheblicher Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen von einem Nutzer-Account ausgeht.
  1. Ein erheblicher Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen liegt insbesondere vor, wenn die App zur Absetzung eines Notrufs verwendet wird, obwohl tatsächlich keine Notlage für den Nutzer oder einen Dritten vorliegt. Die Einschätzung, ab wann ein Notruf unter Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen abgesendet worden ist, obliegt den Mitarbeitern der jeweils für den Notruf zuständigen Leitstelle. Werden einem Nutzerkonto wiederholt Verstoßmeldungen von der Leitstelle zugeordnet oder erfüllt ein Nutzer durch sein Verhalten nachweislich den Straftatbestand des § 145 StGB, liegt ein erheblicher Verstoß i.S.d. § 5 Abs. 5 lit. c) dieser Nutzungsbedingungen vor, der den Anbieter zur Sperrung eines Nutzerkontos berechtigt. 
  2. Wird für das Konto eines Nutzers von den Leitstellen ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen gem. § 5 Abs. 5 dieser Nutzungsbedingungen festgestellt, wird der jeweilige Nutzer über die App – vorbehaltlich Nummer 9 dieser Bestimmung – durch einen entsprechenden (Warn-)Hinweis informiert. Wird von den Leitstellen ein wiederholter Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen festgestellt, erhält der Nutzer für jeden Verstoß eine erneute Benachrichtigung, die ggf. den zusätzlichen Hinweis enthält, dass von Seiten des Anbieters eine Sperrung des Nutzerkontos geprüft wird. Im Rahmen der Benachrichtigung wird der Nutzer zudem aufgefordert, sich an den Support zu wenden, sofern er zu den in der Verstoßmeldung aufgeführten Zeitpunkten keinen Notruf abgesetzt hat oder einen abgesetzten Notruf – entgegen der Einschätzung der Leitstelle – für gerechtfertigt hält. 
  3. Wendet sich der Nutzer an den Support der App, wird ihm dort Gelegenheit gegeben, zu den den Verstoß begründenden Umständen Stellung zu nehmen. Der Anbieter wird in diesem Fall die Stellungnahme prüfen und das Ergebnis für die weitere Bearbeitung der Verstoßmeldung berücksichtigen. Wendet sich der Nutzer nicht unmittelbar nach Erhalt der Benachrichtigung über die Prüfung der Sperrung des Nutzerkontos an den Support, kann das zugehörige Nutzerkonto gesperrt werden. In diesem Fall ist eine Absetzung von Notrufen über die App nicht mehr möglich. Stellt sich nach Sperrung des Nutzerkontos heraus, dass in einem bzw. mehreren Fällen tatsächlich kein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der App vorliegt, wird der Support der App das Nutzerkonto entsperren, soweit nicht bereits eine Löschung bzw. Deregistrierung erfolgt ist. Den Support kann der Nutzer hier
     erreichen.
  4. Der Anbieter behält sich vor, in Ausnahmefällen (insb. in Fällen einer massiven Häufung von Angriffen gegen die App bzw. einem nachweislichen Missbrauch von Notrufen und der Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln i.S.d. § 145 StGB) eine Sperrung eines Nutzerkontos auch ohne vorherigen (Warn-)Hinweis (gem. Nummer 7 dieser Bestimmung) vorzunehmen, soweit dies zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und des störungsfreien Betriebes des Notruf-App-Systems notwendig ist. In diesem Fall wird der Nutzer umgehend von der Sperrung benachrichtigt und erhält die Gelegenheit, sich an den Support der App zu wenden. Auf Nummer 8 dieser Bestimmung, insbesondere auf die Möglichkeit der Stellungnahme zu den den Verstoß begründenden Umständen, wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich kein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der App vorliegt, wird der Support der App das Nutzerkonto umgehend entsperren.
  5. Der Anbieter behält sich zudem das Recht vor, die Zahl der nutzerseitig in der App vorgenommenen Aktionen zu begrenzen („Rate Limiting“), sofern er der Ansicht ist, dass diese sich negativ auf die Funktionsfähigkeit und den störungsfreien Betrieb der App auswirken. Die Begrenzung findet systemseitig statt, sofern ein auffälliges bzw. überdurchschnittliches Aufkommen von Anfragen verzeichnet wird oder Indikatoren dafür vorliegen, dass die App im Widerspruch zu diesen Nutzungsbedingungen verwendet wird. Die Merkmale, die für die Bewertung in Betracht kommen, sind frei konfigurier- bzw. kombinierbar und werden von dem Anbieter und dem technischen Dienstleister des Anbieters – risikobasiert sowie auf Grundlage der bisherigen Betriebserfahrung der App – festgelegt und regelmäßig überprüft.

§ 6 Nutzungsrechte

  1. Den Nutzern wird eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der App gemäß und im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen für den persönlichen, nicht kommerziellen Zweck gewährt. Diese Lizenz dient allein dem Zweck, die Nutzung der App auf die durch diese Nutzungsbedingungen gestattete Art zu nutzen und bezieht sich insbesondere nicht auf den Source-Code der App. Außer den gemäß dieser Nutzungsbedingungen gewährten Lizenzen und Rechten werden den Nutzern weder stillschweigend noch auf andere Art und Weise Lizenzen oder Rechte erteilt.
  2. Soweit die App Drittkomponenten enthält, können die Lizenzbestimmungen hierzu in den „Rechtlichen Themen“ in den Einstellungen der App abgerufen werden. In Bezug auf eventuelle Drittkomponenten werden dem Nutzer keine Rechte eingeräumt.
  3. Urheberrechte, Marken, Domains, Logos, Zeichen, Bilder, Symbole, Dokumente und sonstige Dateien, die im Rahmen der Nutzung der App heruntergeladen werden können, gehören dem Anbieter. Der Nutzer darf – vorbehaltlich der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers – Logos, Zeichen, Bilder, Symbole, Dokumente und sonstige Dateien nicht nutzen, da es sich hierbei um geschützte Marken und Inhalte des Anbieters handelt. Die Inhalte dürfen nur für die Zwecke der Nutzung der App sowie für den alleinigen Gebrauch durch den Nutzer vervielfältigt werden. Jede weitere Nutzung ist nicht gestattet. Es ist dem Nutzer untersagt, die App zu verändern.
  4. Weitergehende Rechte werden dem Nutzer an der App nicht eingeräumt, insbesondere wird diesem kein Eigentum an der App übertragen.
  5. Dem Anbieter wird demgegenüber kein Eigentum an den Informationen übertragen, die der Nutzer bei Verwendung der App übermittelt oder in seinem Account hinterlegt. Die Verfügung und Geltendmachung über die im Rahmen der Nutzung der App eingeräumten Rechte in zulässigem Umfang obliegt dem Nutzer. 

§ 7 Änderungen und Verfügbarkeit

  1. Die App wird dem Nutzer so zur Verfügung gestellt, wie sie in der derzeitigen Version herausgegeben wird. Eine Beschaffenheitsvereinbarung für bestimmte Funktionen wird nicht vereinbart. Der Anbieter kann die App bzw. die darin beinhalteten Funktionen jederzeit ändern, beispielsweise Funktionen ganz oder teilweise entfernen oder die App um zusätzliche Funktionen erweitern. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Funktionen oder anderer Beschaffenheiten der App.
  2. Der Anbieter behält sich vor diesem Hintergrund vor, die Nutzungsbedingungen aus berechtigten Gründen zu ändern, beispielsweise zur Verbesserung bestehender Funktionen oder Merkmalen, zur angemessenen technischen Anpassung zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und der Verfügbarkeit der App oder zur Umsetzung von rechtlichen und regulatorischen Änderungen. Über eine beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen werden die Nutzer im Vorfeld der Änderung durch eine Nachricht in der App informiert. Wenn die Nutzer den geänderten Nutzungsbedingungen nicht zustimmen, ist eine Nutzung der App nicht mehr möglich. In diesem Fall verpflichten sich die Nutzer zur Löschung der App von ihrem Endgerät. 
  3. Es wird keine Zusage über die Verfügbarkeit oder die Leistungsfähigkeit der App gemacht. Der Anbieter trifft und evaluiert regelmäßig Maßnahmen, um Störungen und Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der App zu vermeiden (vgl. insb. § 5 dieser Nutzungsbedingungen). Kommt es dennoch zu Störungen, kann es ggf. zu Einschränkungen der Verfügbarkeit kommen und die App kann vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. In diesem Fall werden die Nutzer in der App informiert, dass derzeit kein Notruf über die App abgesetzt werden kann.

§ 8 Gewährleistung

  1. Die App wird in der Art und Weise zur Verfügung gestellt, wie sie im Rahmen der aktuellen Veröffentlichung (Version) zum Download bereitgestellt wird. Der Anbieter leistet keine Gewähr für die Verfügbarkeit einzelner Funktionen der App. Insbesondere wird keine Gewährleistung hinsichtlich einer Nutzung frei von Unterbrechungen oder Fehlern übernommen.
  2. Es wird insbesondere keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit bzw. den Empfang des Internets oder einer fehlerfreien Funktion der Ortungsfunktion übernommen. Ebenso wird keine Verantwortung hinsichtlich der Datensicherung auf dem Endgerät des Nutzers übernommen. 

§ 9 Haftung

  1. Der Anbieter haftet nicht, wenn die Position des Nutzers bei Verwendung der App nicht oder nicht richtig ermittelt werden konnte, weil das Endgerät des Nutzers keine Verbindung zum Internet hat oder wenn aufgrund anderer äußerer weder vertragstypischer noch vorhersehbarer Umstände, welche nicht vom Anbieter zu vertreten sind, eine konkrete Ortung nicht möglich ist.
  2. Der Anbieter haftet ebenfalls nicht für die dauerhafte und stabile Verfügbarkeit einer Internetverbindung zu dem Endgerät des Nutzers.
  3. Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter verursachte Schäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten). Darunter sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Erfüllung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

 

  1. Es besteht kein Haftungsausschluss für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie weitere zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
  3. Klarstellend sei angemerkt: Für die Inhalte der durch die Leitstelle verfassten Chat-Einträge sowie für die Maßnahmen im Rahmen der Einsatzplanung und Einsatzdurchführung haftet nicht der Anbieter, sondern die jeweils verantwortlichen Stellen.

§ 10 Laufzeit/Deregistrierung

  1. Der Vertrag über die Nutzung der App kann von den Nutzern jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Hierzu kann der Nutzer in der App unter „Rechtliche Themen“ den Menüpunkt “Einwilligung widerrufen” (= Deregistrierung) nutzen. 
  2. Die Registrierungsdaten werden in diesem Falle – vorbehaltlich der Maßnahmen gem. § 5 Abs. 5 ff. dieser Nutzungsbedingungen – sofort von den Servern gelöscht. Für weitere Einzelheiten hinsichtlich der Daten, Lösch- bzw. Speicherfristen wird auf die Datenschutzerklärung der App verwiesen. 

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
  2. Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Klauseln unwirksam sein, unwirksam werden oder eine Regelungslücke enthalten, bleiben die übrigen Klauseln bzw. der Nutzungsvertrag als Ganzes davon unberührt. Den Vertragsparteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bekannt, nach welcher diese Klausel nur eine Umkehr der Beweislast bewirkt. Vor diesem Hintergrund stellen die Vertragsparteien ausdrücklich klar, dass es ihr tatsächlicher Wille ist, dass durch diese Klausel nicht nur die Beweislast umgekehrt wird, sondern die Rechtsfolge des § 139 BGB abbedungen wird. Anstelle des unwirksamen, anfechtbaren und/oder undurchführbaren Teils werden die Vertragsparteien sodann vereinbaren, was dem in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt, was sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, die Anfechtbarkeit und/oder die Undurchführbarkeit gekannt hätten.